- Startseite
- Leben
- Karriere
Stand:
Regale im Supermarkt einräumen oder Zeitungen austragen – sich nebenbei ein bisschen Geld dazuverdienen, kann lukrativ sein. Was Sie dabei beachten müssen.
520 Euro im Monat zusätzlich steuerfrei dazuverdienen – das versprechen Minijobs. Wer die eigene Haushaltskasse aufbessern will, um sich einen Urlaub leisten zu können oder ganz generell auf mehr Geld angewiesen ist, um die Fixkosten zu decken, muss einiges beachten.
520 Euro Nebenjob plus Hauptjob: Was Sie beachten müssen
Arbeitsstunden pro Tag – das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen höchstens zehn Stunden täglich arbeiten. Das sieht das Arbeitszeitgesetz (§ 3) vor. Wer Vollzeit arbeitet, kann demnach noch zwei Stunden täglich in einem Minijob arbeiten. Ehrenämter sind davon ausgenommen, informiert Arbeitsrechte.de.
Nichts verpassen: Alles rund ums Thema Karriere finden Sie im regelmäßigen Karriere-Newsletter unseres Partners Merkur.de.
Keine Regel ohne weitere Beschreibung – die zehn Stunden pro Tag dürfen nur gearbeitet werden, wenn „innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“ Ebenso sollte der Stundenlohn beachtet werden: je mehr Sie verdienen, desto weniger Stunden können Sie arbeiten. Des Weiteren darf die Haupttätigkeit nicht unter dem Nebenjob leiden. Interessenkonflikte können beispielsweise vorliegen, wenn man in einem Konkurrenzunternehmen einen Minijob anfangen möchte. Dies ist durch das Wettbewerbsverbot untersagt und kann mit Schadenersatzforderung gegenüber des Arbeitgebers oder einer Kündigung geahndet werden.
- Beschäftigte müssen beachten: Die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden darf in der Regel nicht überschritten werden. In seltenen Fällen sei eine maximale Zeit von 60 Stunden verteilt auf sechs Tage á zehn Stunden zulässig, informiert die DAHAG Rechtsberatung.
Steuerfrei 520 Euro dazuverdienen: Was es zu beachten gilt
Einen kleinen Batzen ohne Abgaben aufs Konto – da werden nicht alle ‚nein‘ sagen. Wenn man in den Lohnsteuerklasse I, II, III und IV ist, einen Nebenjob hat und unter 520 Euro Verdienst bleibt, klappt das. Dann fällt keine Lohnsteuer an.
Was bedeutet eigentlich Minijob?
Der Minijob ist eine sogenannte geringfügige Beschäftigung. Diese liegt vor, wenn ein Gehalt nicht überschritten wird oder die Arbeit nur über einen kurzen Zeitraum ausgeführt wird. Geringfügige Beschäftigte sind nicht versicherungspflichtig – es fallen demnach keine Kosten bei der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Der Arbeitgeber trägt einen pauschalen Betrag der Kranken- und Rentenversicherung.
Wer einen Nebenjob auf 520-Euro-Basis ausführt, muss diesen nicht beim Finanzamt melden.
Vorteile des Nebenjobs gibt es sicherlich einige, aber alles hat auch Schattenseiten – beispielsweise haben Minijobber keinen Anspruch auf Arbeislosengeld.
Minijob: Wie man es im Vollzeitjob kommuniziert
In Arbeitsverträgen gibt es viele Klauseln, bei einigen kann dabei sein, dass man einen möglichen Nebenjob melden muss. Dann ist man verpflichtet, den Arbeitgeber darüber zu unterrichten, dass man einem Minijob nachgehen möchte, schreibt DAHAG auf der eigenen Webseite. Wenn der Nebenjob nicht in Konkurrenz zum Hauptjob steht und nicht die allgemeine Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, kann der Nebenjob nicht verboten werden. Ist keine Klausel zu Nebenjobs in dem Arbeitsvertrag, muss der Chef nicht über einen Minijob informiert werden. Wer auf der sicheren Seite sein will, kann natürlich trotzdem proaktiv auf den Arbeitgeber zugehen und um Erlaubnis fragen. Es empfiehlt sich dabei dann etwas Schriftliches in der Hand zu haben. Das gilt nicht für Menschen, die im Staatsdienst arbeiten.
Author: Lisa Johnson
Last Updated: 1699555562
Views: 1322
Rating: 3.9 / 5 (113 voted)
Reviews: 82% of readers found this page helpful
Name: Lisa Johnson
Birthday: 1999-11-17
Address: 2081 Timothy Trail, New Joshuafort, DC 69791
Phone: +3596702725677655
Job: Phlebotomist
Hobby: Cross-Stitching, Playing Piano, Basketball, Wine Tasting, Badminton, Fishing, Orienteering
Introduction: My name is Lisa Johnson, I am a sincere, exquisite, Precious, Open, resolved, audacious, variegated person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.